Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und EU-Richtlinie 2016/2102: Was Unternehmer wissen müssen

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und EU-Richtlinie 2016/2102: Was Unternehmer wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie 2016/2102 stellen einen Meilenstein für digitale Barrierefreiheit dar. Sie verpflichten öffentliche Stellen und viele private Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – einschließlich Menschen mit Behinderungen. Hier erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet, wen das Gesetz betrifft und wie Sie handeln sollten.

Die EU-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht

Die EU-Richtlinie 2016/2102 wurde eingeführt, um digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor europaweit zu vereinheitlichen. Sie verlangt, dass Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden. In Deutschland wurde die Richtlinie in Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) integriert.

Das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, geht noch einen Schritt weiter: Es erweitert die Barrierefreiheitspflicht auf private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.

Die gesetzlichen Anforderungen basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Standards definieren, wie Webseiten und Apps gestaltet werden müssen, z. B. durch Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder und barrierefreie PDFs.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter:

Öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Schulen und Universitäten, die bereits seit der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Dazu gehören:

• E-Commerce-Anbieter wie Onlineshops

• Banken und Versicherungen mit Online-Diensten wie Banking-Portalen

• Reise- und Transportunternehmen mit Buchungsplattformen und Apps

• Dienstleistungsanbieter, z. B. für Videostreaming oder Online-Ticketing

Schwellenwerte und Ausnahmen

Nicht jedes Unternehmen ist unmittelbar betroffen. Das BFSG sieht bestimmte Schwellenwerte vor, um Kleinstunternehmen zu entlasten:

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind ausgenommen.

Unternehmen, die diese Schwellenwerte überschreiten, sind verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.

Auch internationale Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sofern sie sich an Endverbraucher in Deutschland richten.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile:

Sie ermöglicht es Unternehmen, neue Zielgruppen zu erschließen, da allein in Deutschland etwa 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle, einschließlich älterer Menschen oder Nutzer mit eingeschränkten technischen Fähigkeiten.

Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Webseiten oft besser, was sich positiv auf die Sichtbarkeit auswirkt.

Unternehmen schützen sich vor rechtlichen Risiken wie Abmahnungen oder Bußgeldern.

Darüber hinaus stärkt Barrierefreiheit die Marke, indem sie soziale Verantwortung signalisiert und Vertrauen bei Kunden schafft.

Wie Unternehmen handeln sollten

Unternehmen, die von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind, sollten frühzeitig handeln:

Analyse des Status quo: Mithilfe von Tools oder Experten kann geprüft werden, wie barrierefrei die digitalen Angebote bereits sind.

Umsetzung von Maßnahmen: Dazu gehören technische Anpassungen wie die Optimierung des Quellcodes, die Verbesserung der Farbkontraste und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder.

Langfristige Prozesse etablieren: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Inhalte müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden.

Externe Unterstützung: Agenturen, die auf barrierefreies Webdesign spezialisiert sind, können die Umsetzung erleichtern.

Kommunikation der Barrierefreiheit: Unternehmen sollten ihre Bemühungen sichtbar machen, z. B. durch Zertifizierungen oder Hinweise auf ihrer Webseite.

Zusammengefasst:

Das BFSG und die EU-Richtlinie 2016/2102 markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Unternehmen, die betroffen sind, sollten die verbleibende Zeit bis 2025 nutzen, um die Anforderungen zu erfüllen. Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern eine Investition in eine breitere Zielgruppe, eine bessere Nutzererfahrung und eine stärkere Positionierung am Markt. Wer frühzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und trägt zu einer zugänglicheren digitalen Welt bei.

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