EU-Verbraucherplattform wird zum 20. Juli 2025 abgeschaltet – Was Websitebetreiber jetzt im Impressum ändern müssen
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025endgültig abzuschalten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 war diese Plattform als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen gedacht, um Streitigkeiten aus Online-Verträgen außergerichtlich beizulegen. Doch die Praxis zeigte: Die Plattform wurde kaum genutzt, bot nur begrenzten Nutzen und war technisch nicht ausgereift. Nun fällt sie ersatzlos weg – mit direkten Konsequenzen für Webseitenbetreiber und Online-Händler.
Insbesondere für Unternehmer, die Online-Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher verkaufen, war der Hinweis auf diese Plattform Pflichtbestandteil im Impressum. Doch genau dieser Passus muss jetzt entfernt werden, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen zu vermeiden. Webseitenbetreiber sind daher dringend angehalten, ihre Rechtstexte zu aktualisieren.
Warum die OS-Plattform verschwindet – und was daraus folgt
Mit der Online-Streitbeilegungsplattform wollte die EU ursprünglich einen leicht zugänglichen, digitalen Weg zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten schaffen. Die Idee: Kunden aus ganz Europa sollten Beschwerden gegen Online-Unternehmen unkompliziert online einreichen können, ohne lange Verfahren oder Sprachbarrieren.
Tatsächlich erfüllte die Plattform diese Erwartungen nie. Die Verfahren waren langwierig, wenig transparent und oft nicht zielführend. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher verzichteten zunehmend auf die Nutzung. Auch Verbraucherschutzverbände kritisierten das Angebot. In einer umfassenden Evaluierung kam die EU-Kommission schließlich zu dem Schluss, dass die Plattform weder notwendig noch effizient ist. Die Folge: Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 dauerhaft offline geschaltet.
Für Webseitenbetreiber bedeutet das, dass sie sich auf eine neue Rechtslage einstellen müssen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht, auf diese Plattform hinzuweisen – was nicht heißt, dass man untätig bleiben darf. Im Gegenteil: Wer veraltete Hinweise beibehält, riskiert teure Abmahnungen.
Impressumspflicht ab 20.07.2025: Diese Änderungen sind jetzt nötig
Der bisher im Impressum übliche Hinweis lautete häufig in etwa so:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können diese Plattform zur Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.“
Dieser gesamte Absatz muss vollständig entfernt werden – sowohl der Text als auch der Link. Ein bloßes Deaktivieren oder Kürzen reicht nicht aus. Wer WordPress-Plugins oder Generatoren für Rechtstexte nutzt, sollte prüfen, ob ein automatischer Hinweis eingebunden wurde. Viele Themes oder Impressums-Plugins wie WP Legal Pages, Complianz oder eRecht24 Plugin enthalten vorgefertigte Textbausteine, die manuell angepasst werden müssen.
Neben dem Impressum sollte auch die Datenschutzerklärung sowie ggf. die AGB und E-Mail-Signaturen überprüft werden. Gerade in größeren Firmen ist der Hinweis häufig mehrfach in digitalen und gedruckten Kommunikationsmitteln integriert. Auch auf PDF-Rechnungen oder im Supportbereich kann sich der Passus verstecken.
Übrigens: Auch Online-Marktplätze, Buchungsplattformen, Ärzte-Webseiten, Anwaltskanzleien oder Handwerksbetriebe mit Online-Dienstleistungen sind betroffen. Die Regelung gilt nicht nur für klassische Onlineshops, sondern für alle Unternehmer, die online mit Verbrauchern Verträge schließen.
Streitbeilegung bleibt ein Thema – aber ohne OS-Plattform
Wichtig: Auch wenn die OS-Plattform entfällt, bleiben andere Informationspflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung bestehen – insbesondere nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unternehmer müssen weiterhin transparent darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
Wenn ein Unternehmen nicht bereit oder verpflichtet ist, lautet die Formulierung in der Regel wie folgt:
„Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Diese Erklärung ist weiterhin verpflichtend und darf nicht entfernt werden. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass der Link zur EU-Plattform entfällt. Wer hingegen zur Teilnahme verpflichtet ist (z. B. im Bereich Energieversorgung, Telekommunikation oder Versicherungen), muss eine konkrete nationale Schlichtungsstelle nennen und korrekt verlinken.
Unternehmen, die freiwillig zur Teilnahme bereit sind, sollten ebenfalls auf eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle verweisen – etwa die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Auch hier gilt: Veraltete oder fehlerhafte Verlinkungen sollten spätestens bis zum 20. Juli 2025 entfernt bzw. ersetzt werden.
Hinweis in eigener Sache:
Als Webdesign-Agentur dürfen und können wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über die anstehende Änderung zur EU-OS-Plattform und den daraus resultierenden Anforderungen für Webseitenbetreiber. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall oder bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT- oder Wettbewerbsrecht zu wenden.
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